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Immobilienausschreibung eines bebauten und gewerblich genutzten Grundstücks als Erbbaurecht

Als Eigentümerin beabsichtigt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gegen Gebot für das nachstehende, bebaute Grundstück ein Erbbaurecht zu vergeben.

Lagebezeichnung:
Parchimer Str. 10a/ Eutiner Str. 17a in Rostock – Lichtenhagen

Katasterangaben: 
Gemarkung: Groß Klein, Flur 1,
Flurstück: 28/43,
Grundstücksgröße: 285 m²

Lage- und Grundstücksangaben:

Das Grundstück befindet sich im Nordwesten Rostocks im Stadtteil Lichtenhagen, welcher zwischen 1971 und 1976 als Großwohnsiedlung errichtet wurde. Der Lagebereich ist geprägt durch mehrgeschossige Wohnbebauungen in industrieller Plattenbauweise.
Das zur Verwertung stehende Grundstück ist mit einem eingeschossigen, flach gedeckten und gewerblich genutzten Eckgebäude bebaut, dass beidseitig an 6-geschossige Wohngebäude angrenzt. Es wird bis heute als Friseursalon und Gaststätte (Wohngebietskneipe mit Getränkeausschank und kleinem Imbissangebot) genutzt.
Der Friseursalon hat eine Nutzfläche von 77,71 m². Die Mietfläche der Gaststätte ist ca. 62,45 m² groß. Die bestehenden Mietverträge sind durch den zukünftigen Erbbauberechtigten zu übernehmen. Die Einnahmen aus der Miete (Nettokaltmiete) belaufen sich jährlich auf ca. 20.400,-€.
Das Grundstück hat eine gute Ecklage für die vorliegende Nutzung, mit guter Verkehrsanbindung und guter Werbewirksamkeit. Es ist öffentlich-rechtlich erschlossen.
In der Nähe des zur Verwertung stehenden Grundstücks befinden sich Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel, wie Bushaltestellen an der Parchimer Str. und am Elmenhorster Weg, Straßenbahnhaltestellen am Elmenhorster Weg sowie die S-Bahnstation Rostock-Lichtenhagen.

Eigentümer:
Hanse- und Universitätsstadt Rostock

städtebauliche und planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Bestandteil der Wohnbaufläche W. 2.3 ausgewiesen. Die planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben in diesem Bereich erfolgt nach § 34 BauGB (Innenbereich) in Verbindung mit § 4 BauNVO (Allgemeines Wohngebiet).

künftige Nutzung:
Zulässig sind danach:

  1. Wohngebäude
  2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe
  3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke

Angaben zum Gebäude:
Das Grundstück ist mit einem in Plattenbauweise errichteten, eingeschossigen Flachbau ohne Unterkellerung (Baujahr 1975) bebaut. Das Gebäude hat eine Bruttogrundfläche von ca. 165 m² sowie eine Nutzfläche von ca. 140 m², bestehend aus 2 Nutzungseinheiten (Friseursalon und Gastraum) mit Küchen- bzw. Aufenthaltsbereich, Lager, Flur und Sanitärtrakt. Die Außenwände bestehen aus 29 cm dicken Betonplatten und stehen auf einem Betonfundament. Das Dach besteht ebenfalls aus einer Betonkonstruktion (Flachdach mit Innenentwässerung) und ist mit Bitumenbahnen eingedeckt. Das Gebäude hat 3 Hauseingänge. Der Eingangsbereich des Friseursalons befindet sich in der Parchimer Str. 10a.
Die Gaststätte ist von der Eutiner Str. 17a zugänglich.
Der Eingangsbereich der Gaststätte ist mit einem überdachten Vorbau versehen, der ohne Genehmigung errichtet wurde. Dieser nicht genehmigte Erweiterungsbau ist durch den zukünftigen Erbbauberechtigten zwingend zurück zu bauen.

Das Gebäude wurde nach 1990 teilsaniert. Der Friseursalon erhielt nach 2020 eine Klimatisierung und wurde auf eine unabhängige Warmwasserversorgung durch Einbau einer elektrischen Pumpe umgerüstet. Die Wärmeversorgung erfolgt durch Zentralheizung auf Fernwärmebasis.

Hinweis:
Im Friseursalon werden aktuell 2 Räume des angrenzenden Wohnblocks Parchimer  Str. 10 als Aufenthaltsraum und Lagerraum genutzt. Diese sind nicht Bestandteil des Mietvertrages und aufgrund fremder Eigentumsverhältnisse auch nicht Gegenstand der Immobilienausschreibung. Diese Räume sind aber für die Ausübung des Friseurgewerbes notwendig. Ob es hierzu vertragliche Regelungen mit dem Eigentümer des Wohnblocks Parchimer Str. 10 gibt, ist nicht bekannt.

Belastungen:
Über das Grundstück verlaufen Wasser- und Abwasserleitungen, welche mittels Dienstbarkeit (Leitungs- und Anlagenrecht zur Abwasserbeseitigung) zugunsten des WWAV dauerhaft gesichert wurden. Diese Belastung ist durch den Erbbaurechtsnehmer zu übernehmen. Weitere Leitungsverläufe sind nicht bekannt.
Auf dem Grundstück befinden sich keine Baulasten.

Die v.g. Rückbauforderung wird im zu schließenden Erbbaurechtsvertrag -verpflichtend für den Erbbauberechtigten- verankert. Die Ausschreibungsunterlagen werden Bestandteil des zu schließenden Erbbaurechtsvertrages.

Angebotsbedingungen:

  • Mindestgebot für das Gebäude:
    70.000,- €
  • Mindestgebot für die Zinszahlung pro Jahr:
    8,64 €/m², mithin für das Gesamtgrundstück
    2.462,40 €/Jahr als Reallast
    Anpassung der Reallast an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes durch Wertsicherungsklausel
  • Laufzeit:
    bis zu 50 Jahre vereinbar
    Eine Verlängerung des Erbbaurechts ist grundsätzlich nur unter Anpassung der Konditionen an die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Verlängerung möglich.
  • schlüssige Finanzierungsdarlegung des Bauvorhabens durch Vorlage entsprechender Nachweise, wie Schufa-Auskunft und Bonitätsbescheinigung der Hausbank (Sofern die Finanzierung unter Verwendung von Fremdmitteln eines Kreditinstituts erfolgt, wird um Mitteilung der geforderten Sicherheiten gebeten. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beleihung des Erbbaurechts nach den Regeln des § 7 Abs. 2 ErbbauRG in Aussicht gestellt wird. Grundsätzlich liegt diese bei maximal 70% des Wertes des Erbbaurechts.
    Grundschuldeintragungen zur Baufinanzierung sind grundsätzlich erst nach Eintragung des Erbbauberechtigten im Grundbuch möglich. Die Erbbauzinsreallast wird an 1. Rangstelle im Grundbuch eingetragen und versteigerungsfest vereinbart.)

Die Entscheidung über die Vergabe eines Erbbaurechts wird nach Auswertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage des Höchstgebotes durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock getroffen.

Für die Erbbaurechtsvergabe ist ein Beschluss der Gremien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erforderlich.
Alle im Zusammenhang mit der Erbbaurechtsvergabe stehenden Kosten (wie Vertragskosten und anteilige Grundsteuern ab Übernahme) gehen zu Lasten des Erbbaurechtsnehmers.

Nach Zeitablauf des Erbbaurechts oder bei Eintreten des Heimfalls hat der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung in Höhe von max. 2/3 des Zeitwertes der baulichen Anlagen zu gewähren.

Interessenten werden gebeten, schriftliche Angebote bis spätestens zum 15.01.2026 an die

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Neuer Markt 1
18055 Rostock

mit der Aufschrift:

Grundstücksangebot – Nicht öffnen!
Ausschreibung - AZ: 2333EW240006
Parchimer Str. 10a/ Eutiner Str. 17a

zu richten.

Persönlich können Angebote auch im Sekretariat des Kataster-, Vermessungs- und
Liegenschaftsamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, An der Jägerbäk 3, Raum 1.09 werktags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Freitag bis 13.00 Uhr) oder durch Einlegen in den Briefkasten an der Toreinfahrt des Dienstgebäudes abgegeben werden.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Das Angebot ist schriftlich, in 2-facher Form abzugeben.

Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeschlossen. Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung VOB und der Unterschwellenvergabeordnung UVgO.
Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tel. 0381/3816426 bzw. 6428.

Andreas Adler