Lärm von Gewerbe- und Industriebetrieben

Der Lärm von Gewerbe- und Industriebetrieben wird durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine Verordnungen sowie durch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm wirkungsvoll begrenzt. Die Überwachung dieser Anlagen ist in Mecklenburg-Vorpommern auf unterschiedliche Behörden verteilt.
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Gewerbelärmquelle