1. Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung der Oberbürgermeisterin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Genehmigung der freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfung von empfänglichen Tierarten gegen den Erreger der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3
Öffentliche Bekanntmachung vom
Zur Vermeidung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 wird den Tierhaltern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock genehmigt, empfängliche Tierarten (Rinder, Schafe und Ziegen) freiwillig mit einem vorläufig zugelassenen inaktivierten Impfstoff gegen den Serotyp 3 des Erregers der Blauzungenkrankheit oder, bis ein zugelassener Impfstoff verfügbar ist, mit einem der nachfolgenden immunologischen Tierarzneimittel
a. Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH,
b. Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. oder
c. Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A.
impfen zu lassen.
Hierbei sind die Angaben der Impfstoffhersteller zu beachten. Die Genehmigung beschränkt sich auf alle empfänglichen Tiere, welche zum Zeitpunkt der Impfung auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gehalten werden.




