Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Untere Naturschutzbehörde zum Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Öffentliche Bekanntmachung vom
Auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern erlässt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Untere Naturschutzbehörde eine Allgemeinverfügung zum Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Das Mähroboter-Verbot gilt in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer halben Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages. Tagsüber dürfen Mähroboter weiterhin uneingeschränkt betrieben werden.
