Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung zur Landtagswahl 2026 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Öffentliche Bekanntmachung vom
Auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Rostock und des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie des Erlasses des Wirtschaftsministers zur Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern ergeht nachfolgende Allgemeinverfügung.
