Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung der Ersten Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“
Öffentliche Bekanntmachung vom
Auf der Grundlage der Kommunalverfassung - KV M-V in Verbindung Eigenbetriebsverordnung - EigVO M-V und der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, sowie dem Landeskrankenhausgesetz - LKHG M-V, wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 26. Februar 2025 nachfolgende Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ erlassen.




