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Öffentliche Bekanntmachung der Ersten Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Öffentliche Bekanntmachung vom 22.12.2025

Die Rostocker Bürgerschaft hat am 19. November 2025 die Erste Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und die zugrundeliegende Gebührenkalkulation beschlossen. Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft und gilt für die Jahre 2026 und 2027. Die Gebühren werden erstmals für zwei Kalenderjahre kalkuliert. Die Straßenreinigungsgebühren werden von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Reinigung der öffentlichen Straßen erhoben, soweit die Reinigungspflicht nicht auf die Grundstückseigentümer bzw. auf die zur Nutzung Berechtigten übertragen worden ist. Die Reinigung beinhaltet auch den Winterdienst. Im Jahr 2026 werden die Straßenreinigungsgebühren um rund 17 Prozent steigen, im Jahr 2027 bleiben sie unverändert. Die Gebührenerhöhungen resultieren aus allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere für Energie, Material, Reparatur- und Instandhaltung, Ersatzbeschaffungen von Kehrmaschinen und Winterdiensttechnik sowie aus gestiegenen Personalkosten. Hinzu kommen höhere Aufwendungen durch bundesrechtliche Vorgaben im Bereich des Klimaschutzes, zum Beispiel für die Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben.