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Öffentliche Bekanntmachung der Fünften Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS)

Öffentliche Bekanntmachung vom 22.12.2025

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern, des Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern, i. V. m. dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV), der Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung - PflanzAbfLVO), der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) und dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG), wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 19. November 2025 nachfolgende Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS) erlassen.