Öffentliche Bekanntmachung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Kleingartenfonds zur Unterstützung der Kleingärtnerorganisationen im Sinne und zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes „Grüne Welle - Stadtgarten Rostock“ der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Kleingartenförderrichtlinie HRO)
Öffentliche Bekanntmachung vom
Das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ (KEK) wurde am 6. Dezember 2023 durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschlossen. Bestandteil des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die Einrichtung eines Kleingartenfonds zur gezielten Finanzierung von Maßnahmen zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten durch Bestandsverdichtung, Teilung und Wiederherstellung von Leerstandsparzellen sowie zur qualitativen Aufwertung vorhandener Kleingartenanlagen verbunden mit einer stärkeren Einbeziehung in das Grün- und Freiraumsystem der Gesamtstadt. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO) und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift Zuwendungen für Maßnahmen zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes „Grüne Welle-Stadtgarten Rostock“ der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
