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Öffentliche Bekanntmachung der Richtlinie zum Budget der Ortsbeiräte in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO)

Öffentliche Bekanntmachung vom 16.01.2026

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der jeweils gültigen Fassung kann die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Haushaltsmittel ausweisen, über deren Verwendung für kleinere ortsteilbezogene Maßnahmen die Ortsbeiräte entscheiden. Darunter versteht die KV M-V die finanzielle Eigenverantwortung der Ortsbeiräte für Maßnahmen, die sich auf den jeweiligen Ortsteil beschränken. Die Grenze liegt dort, wo die Haushaltsautonomie der direkt gewählten Stadtvertreter eingeschränkt wird. Eine „kleinere ortsteilbezogene Maßnahme“ sollte eine Projektgesamtsumme von 10.000 EUR nicht überschreiten und im Vergleich zum Gesamthaushalt der HRO eine untergeordnete Bedeutung haben.