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Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS)

Öffentliche Bekanntmachung vom 04.12.2024

Die Rostocker Bürgerschaft hat am 7. November 2024 die Abfallgebührensatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschlossen. Die Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Die Neufassung schafft mehr Rechtssicherheit und die Regelungen der Satzung wurden übersichtlicher und anwenderfreundlicher gestaltet.
Das bisherige Gebührensystem bleibt unverändert bestehen. Für Haus- und Geschäftsmüll wird weiterhin eine Behältergebühr erhoben, deren Höhe sich nach Anzahl, Volumen und der Leerungshäufigkeit der Abfallbehälter richtet. Die Behältergebühren steigen im Jahr 2025 um durchschnittlich 7,7 %.
Für private Haushalte sowie Ferienwohnungen und -häuser wird eine Abfallverwertungsgebühr erhoben, die sich nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen bzw. der Anzahl der Wohneinheiten bei Ferienobjekten richtet.
Die Abfallverwertungsgebühr ist eine Einheitsgebühr und deckt die Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll, Papier- und Pappe, Bioabfällen (nicht bei Eigenkompostierung), Elektro- und Elektronikaltgeräten und sonstigen verwertbaren Abfällen einschließlich des Betriebes der Recyclinghöfe und der Verwaltung.
Die Abfallverwertungsgebühren werden im Jahr 2025 moderat um 3,2 % steigen. Die Abfallverwertungsgebühr bleibt für Bürgerinnen und Bürger, die Eigenkompostierung betreiben, mit einer leichten Senkung von -1,1 % stabil. Die Anpassungen der Abfallgebühren waren notwendig, um die gestiegenen Kosten zu decken.