Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Strandsatzung)
Öffentliche Bekanntmachung vom
Im Mai 2026 wurde von der Bürgerschaft eine neue Strandsatzung beschlossen. Diese enthält Neuregelungen für Strandabschnitte in Warnemünde und Markgrafenheide. Dazu zählt die Einteilung der FKK-, Textil- und Mischbereiche sowie die Einteilung und zeitliche Regelung an den Hundestränden. Ein weiterer Kernpunkt der neuen Strandsatzung ist das Verbot zum Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände. Feuerwerke sind ganzjährig nur noch per schriftlicher Erlaubnis (auch zu Silvester oder Neujahr) zulässig. Bei gehisster roter Flagge ist zudem das Badeverbot konkretisiert worden. Künftig stellt diese Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit dar.
