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Öffentliche Bekanntmachung der Stadtverordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über das Verbot des Fütterns von verwilderten Tauben (Taubenfütterungsverbotsverordnung)

Öffentliche Bekanntmachung vom 04.09.2024

Aufgrund des Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V verordnet die Oberbürgermeisterin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung, die Taubenfütterungsverbotsverordnung für nachfolgend ausgewiesene öffentliche Straßen und Anlagen im Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, sofern diese öffentlich gewidmet sind oder auf ihnen ein tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet, ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse, sofern in den nachfolgenden Vorschriften nichts Weitergehendes bestimmt ist.