Öffentliche Bekanntmachung der Teileinziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Öffentliche Bekanntmachung vom
Die in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gelegene öffentlich-gewidmete Verkehrsfläche im Bereich Leonhardstraße 21a-24, Barnstorfer Weg 1-3 und 45 sowie Am Brink 4 wird gemäß Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern in der Weise teileingezogen, dass die Widmung während der Benutzungszeit 30. April bis 30. September des Jahres auf die Nutzung durch die Benutzungsarten Verkehr durch Fahrräder und zu Fuß sowie den Fahrzeugverkehr zum Benutzungszweck des Lieferverkehrs beschränkt wird.
