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Öffentliche Bekanntmachung der Widmungsverfügung Stadthafen, Flurbezirk II, Flur 3, auf dem Flurstück 1424/80 sowie teilweise Flurstück 1424/92

Öffentliche Bekanntmachung vom 21.04.2026

Gemäß des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) verfügt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Trägerin der Straßenbaulast die Widmung nachstehender Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach StrWG MV für den öffentlichen Verkehr. 
Stadthafen belegen im Flurbezirk II, Flur 3, auf dem Flurstück 1424/80 sowie teilweise auf dem Flurstück 1424/92. Die Einstufung erfolgt als Gemeindestraße.