Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Feststellung der Jahresabschlüsse der Städtebaulichen Sondervermögen 2014 und die Entlastung gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 und 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Öffentliche Bekanntmachung vom
Aufgrund der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat die Bürgerschaft am 26.03.2025 nachfolgendes beschlossen. Die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2014 der Städtebaulichen Sondervermögen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
I. Stadtumbau Ost Dierkow
II. Stadtumbau Ost Toitenwinkel
III. Stadtumbau Ost Groß Klein
IV. Stadtumbau Ost Schmarl
V. Stadtumbau Ost Evershagen
VI. Soziale Stadt Dierkow
VII. Soziale Stadt Toitenwinkel
VIII. Soziale Stadt Groß Klein
IX. Soziale Stadt Schmarl
wurden mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk gemäß den Prüfungsberichten des Rechnungsprüfungsamtes vom 30. Januar 2025 festgestellt. Dem Oberbürgermeister wird gemäß KV M-V für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt.
