Home
Navigation

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Feststellung der Jahresabschlüsse der Städtebaulichen Sondervermögen 2014 und die Entlastung gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 und 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Öffentliche Bekanntmachung vom 15.04.2025

Aufgrund der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat die Bürgerschaft am 26.03.2025 nachfolgendes beschlossen. Die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2014 der Städtebaulichen Sondervermögen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
I. Stadtumbau Ost Dierkow 
II. Stadtumbau Ost Toitenwinkel 
III. Stadtumbau Ost Groß Klein 
IV. Stadtumbau Ost Schmarl 
V. Stadtumbau Ost Evershagen 
VI. Soziale Stadt Dierkow 
VII. Soziale Stadt Toitenwinkel 
VIII. Soziale Stadt Groß Klein
IX. Soziale Stadt Schmarl 
wurden mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk gemäß den Prüfungsberichten des Rechnungsprüfungsamtes vom 30. Januar 2025 festgestellt. Dem Oberbürgermeister wird gemäß KV M-V für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt.