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Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Fördergebiet Nördliches Warnowrund für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Öffentliche Bekanntmachung vom 17.06.2025

Für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen im Sinne des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch ist gem. § 64 Abs. 2 KV M-V eine Sonderrechnung zu führen. Es gelten gem. § 64 Abs. 4 KV M-V die Vorschriften des Abschnittes 4.

Nach § 45 KV M-V ist eine Haushaltssatzung zu erlassen und gem. § 47 Abs. 2 KV M-V öffentlich bekannt zu machen.

Die rechtsaufsichtliche Entscheidung liegt mit Datum vom 05.05.2025 vor.