Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Fördergebiet Nördliches Warnowrund für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Öffentliche Bekanntmachung vom
Für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen im Sinne des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch ist gem. § 64 Abs. 2 KV M-V eine Sonderrechnung zu führen. Es gelten gem. § 64 Abs. 4 KV M-V die Vorschriften des Abschnittes 4.
Nach § 45 KV M-V ist eine Haushaltssatzung zu erlassen und gem. § 47 Abs. 2 KV M-V öffentlich bekannt zu machen.
Die rechtsaufsichtliche Entscheidung liegt mit Datum vom 05.05.2025 vor.




