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Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Öffentliche Bekanntmachung vom 30.01.2025

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl wird vom 3. bis 7. Februar 2025 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle, Industriestr. 8, 18069 Rostock, Ortsteil Schmarl, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.