Öffentliche Bekanntmachung über die Zustellung von Bußgeldbescheiden
Öffentliche Bekanntmachung vom
Gemäß § 108 des Verwaltungsverfahrens- und Zustellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die öffentliche Zustellung von Bußgeldbescheiden. Die jeweiligen Bescheide können bis zum 2. September 2024 im Stadtamt, Charles-Darwin-Ring 6, dienstags von 9 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 16 Uhr, eingesehen werden.