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Ablaufende Personalausweise und Reisepässe rechtzeitig neu beantragen

Pressemitteilung vom 23.03.2021 - Umwelt und Gesellschaft

Ortsämter starten Erinnerungsservice

Per Gesetz besteht die Verpflichtung, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Das kann zu Unannehmlichkeiten führen, wenn das Dokument versehentlich abgelaufen ist. Deshalb startet die Hanse- und Universitätsstadt Rostock jetzt einen neuen Service, der die Rostockerinnen und Rostocker vorsorglich daran erinnert, ihre demnächst ablaufenden Ausweisdokumente neu zu beantragen. Die Erinnerung erfolgt auf dem Postweg an die Meldeadresse, ist kostenlos und kommt 90 Tage vor dem Ablaufdatum des Dokuments ins Haus – also frühzeitig genug, um sich stressfrei auf den Weg ins Ortsamt zu machen.

Dazu Senator Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski: „Ausweisdokumente werden fast nur bei wichtigen Gelegenheiten benötigt, z.B. beim Check-In am Flughafen oder bei der Eröffnung eines Bankkontos. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Pass in so einem Augenblick ungültig ist, weil das Ablaufdatum überschritten wurde. Unser Erinnerungsschreiben soll die Rostockerinnen und Rostocker künftig vor solchen Momenten bewahren. Gern hätten wir diesen Service auch papierlos per SMS oder E-Mail aufs Handy angeboten, aber dem steht aktuell leider noch der Datenschutz entgegen. Ein Grund mehr, endlich beim Thema Online-Bürgerkonto weiterzukommen.“

Personalausweise und Reisepässe werden zentral in der Bundesdruckerei GmbH in Berlin gefertigt. Die Bearbeitungszeiten liegen für die Herstellung von Personalausweisen ca. bei zwei Wochen und bei Reisepässen bei drei bis vier Wochen.

Aufgrund der weiter geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen sind Vorsprachen in allen Standorten ausschließlich nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich:
https://rathaus.rostock.de/onlinetermin

Gebühren Personalausweis:
22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
37 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren

Gebühren Reisepass:
27,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
60 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren

Die kurzfristige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich. Die Gebühr hierfür beträgt 10 Euro.