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Bewohnerparkausweise künftig nur noch online beantragen

Pressemitteilung vom 30.11.2021 - Wirtschaft und Verkehr

Persönliche Beantragung ab 2022 übergangsweise noch in den Ortsämtern West und Nordwest 1 möglich

Bewohnerparkausweise für die zehn Rostocker Bewohnerparkgebiete können zukünftig nur noch online beantragt werden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. „Knapp die Hälfte aller insgesamt etwa 6.000 Antragstellerinnen und Antragsteller haben im vergangenen Jahr bereits diesen komfortablen Behördenweg gewählt“, unterstreicht der für Digitalisierung und Ordnung zuständige Senator Dr. Chris von Wrycz Rekowski. „Anträge können so rund um die Uhr und auch am Wochenende gestellt werden. Außerdem sparen die Menschen Wartezeit, und unsere Ortsämter werden entlastet. Wir setzen deshalb voll auf den digitalen Service.“ Ab 2022 sind daher persönliche Antragstellungen nur noch übergangsweise möglich. Personen, die keine Möglichkeit einer Online-Nutzung haben oder die aufgrund eines Wohnortwechsels eine Ummeldung vornehmen müssen, können dafür in den Ortsämtern West in Reutershagen und Nordwest 1 in Groß Klein vorsprechen.

Für die Online-Beantragung sind eine Bilddatei der Fahrzeugpapiere sowie die Personalien und ein Online-Banking-Zugang erforderlich. Das Dokument kann für eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten, einem Jahr und neu sogar für zwei Jahre beantragt werden. Wer nicht selbst eingetragener Halter des Fahrzeugs ist, benötigt außerdem eine ausführlich begründete Nutzungsüberlassungserklärung des Fahrzeughalters für das beantragte Fahrzeug und kann maximal für zwölf Monate den Antrag stellen.

Nach einer Bearbeitungszeit, die bis zu vier Wochen beträgt, erfolgt die Zusendung des Parkausweises per Post.

Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner eines entsprechenden Bewohnerparkgebietes kann, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, maximal einen Parkausweis erhalten. Eine Erteilung ist beispielsweise ausgeschlossen, wenn ein eigener Parkplatz zur Verfügung steht. Eine Verlängerung ist bereits vier bis sechs Wochen vor Ablauf des vorhandenen Parkausweises möglich. Bei Änderungen wie Kfz-Wechsel oder Verlust wird die Laufzeit dieses Parkausweises übernommen.

Im Falle eines Nebenwohnsitzes bzw. bei Änderungen, Verlust eines Parkausweises, Beantragungen für Mehrfachkennzeichen oder Sonderfahrzeuge wie Wohnmobile, Transporter, Busse wird gebeten, vor Antragstellung das Fachamt zu kontaktieren, per E-Mail unter mobilitaet@rostock.de oder in Briefform an das Amt für Mobilität, Fachbereich Verkehrsbehördliche Aufgaben, 18050 Rostock, um weitere Informationen zur Antragstellung einzuholen.

Übrigens: Die mehrfache Beantragung führt zu einem kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid.