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Einschulungsuntersuchungen für das Schuljahr 2020/2021

Pressemitteilung vom 21.10.2019 - Bildung und Wissenschaft

Alle Kinder, die im Jahr 2020 schulpflichtig werden, sind vor der Einschulung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes zu untersuchen. Darüber informiert das Gesundheitsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Untersuchungspflicht gilt auch für Kinder, deren Eltern einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt haben, und für Kinder, die im Jahre 2019 zurückgestellt wurden.

Die Untersuchungen finden im Zeitraum von November 2019 bis Mai 2020 im Gesundheitsamt in der Paulstraße 22 sowie in der Außenstelle des Gesundheitsamts in Evershagen statt. Einladungen dazu werden schriftlich versendet.

Grundlagen sind das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Juli 1994, die Verordnung über kinder- und jugendärztliche sowie  -zahnärztliche Untersuchungen vom 10. Juli 1996, geändert am 9. Juli 2011, und das Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 10. September 2010, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. Juni 2017.