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Hanse- und Universitätsstadt Rostock schreibt Aufenthaltsstipendien aus - Für das Jahr 2021 in den Genres Bildende Kunst und Film

Pressemitteilung vom 24.08.2020 - Kultur, Freizeit, Sport

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock schreibt für das Jahr 2021 drei Aufenthaltsstipendien für das Schleswig-Holstein-Haus aus, auf die sich Bildende Künstlerinnen und Künstler sowie Filmemacherinnen und Filmemacher bewerben können. Dies teilt das Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen mit.

Die Ausschreibung für das Jahr 2021 erfolgt für die Genres Bildende Kunst und Film. Die Aufenthaltsdauer beträgt ein bis drei Monate. Bewerberinnen und Bewerber müssen in Mecklenburg-Vorpommern geboren sein oder einen Wohnsitz im Bundesland haben oder innerhalb ihrer Bewerbung überzeugend darstellen, dass sie ein künstlerisches Vorhaben mit Bezug zu Rostock, zu Rostocks Partnerstädten oder zu Mecklenburg-Vorpommern beginnen oder fortsetzen wollen. Studierende sind von einer Bewerbung ausgeschlossen. Die Höhe des Stipendiums beträgt 1.500 Euro brutto monatlich. Die Unterbringung in der Atelierwohnung wird von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock getragen. Das Schleswig-Holstein-Haus in der Östlichen Altstadt beherbergt neben der städtischen Atelierwohnung auch den Kunstverein zu Rostock.

Die Bewerbung ist bis zum 31. Oktober 2020 (Es gilt der Poststempel.) für den Empfänger portofrei an folgende Adresse zu richten:

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen
Stichwort „RostockStipendium“
Neuer Markt 1
18050 Rostock

Alle Bewerbungen werden ausschließlich auf Grund der eingereichten Unterlagen beurteilt. Dazu sollte unter anderem die Beschreibung eines Arbeitsvorhabens gehören. Bewerbungen per E-Mail oder auf Datenträgern allein werden nicht berücksichtigt. Es wird erwartet, dass die Bildenden Künstlerinnen und Künstler bzw. Filmemacherinnen und Filmemacher an einem „Offenen Atelier“ teilnehmen. Ein alle zwei Jahre erscheinender Katalog dokumentiert die Arbeit der Stipendiatinnen und Stipendiaten.

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Hanse- und Universitätsstadt Rostock nach Empfehlung einer Fachjury. Die Entscheidung wird im Dezember 2020 bekannt gegeben.

Ansprechpartner für Bewerberinnen und Bewerber sind im Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen, Thomas Werner, Tel. 0381 381- 2931, und Silke Dähmlow, Tel. 0381 381-2942, E-Mail: silke.daehmlow@rostock.de.

Weitere Informationen unter https://www.rostock-stipendium.de/bewerben.

Darüber hinaus vergibt das Land Mecklenburg-Vorpommern für 2021 zwei dreimonatige Aufenthaltsstipendien für das Schleswig-Holstein-Haus Rostock. Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern können sich auf der Website des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Konditionen informieren. Die Bewerbungsfrist endet voraussichtlich am 15. Januar 2021. Weitere Informationen unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Kultur/.