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Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt Unternehmen Stundung der Gewerbesteuer in Aussicht

Pressemitteilung vom 26.03.2020 - Rathaus / Wirtschaft und Verkehr

Stundungszinsen können temporär entfallen 

Die derzeitige krisenhafte Situation in Folge der Corona-Pandemie bedroht die Existenz zahlreicher Unternehmen in Stadt und Land. Als Beitrag zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit weist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, Anträge auf zeitweilige Stundung der Gewerbesteuer zu stellen.

Dazu Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen: „Die aktuelle Situation trifft viele Unternehmen, auch im für uns so wichtigen Hotel- und Gaststättengewerbe, extrem hart und völlig unverschuldet. Es ist in unser aller Interesse, das Überleben dieser Betriebe zu sichern und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Neben den Hilfen von Bund und Land können und wollen auch wir als Kommune hier einen Beitrag leisten. Deshalb werden wir bei betroffenen Unternehmen die Fälligkeit von Steuerzahlungen deutlich verschieben, um die Liquidität der Firmen in dieser schweren Zeit zu schonen."

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, ergänzt: „Die betroffenen Unternehmen sind unter großem Druck. Sie brauchen Hilfe, und das möglichst zügig und unbürokratisch. Das Steuerrecht gilt natürlich weiterhin. Aber wir werden bei der Antragsprüfung der aktuellen, besonderen Situation, die sich aus der Corona-Krise ergibt, Rechnung tragen. Auch werden wir offensiv von der Option Gebrauch machen, auf die Festsetzung der dabei sonst üblichen Stundungszinsen zu verzichten."

Weiterhin erforderlich bleibt allerdings eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalls, wobei die Nachweisführung auf Seiten der Unternehmen vereinfacht werden soll. Die Beträge können dann zunächst bis 31. August 2020 gestundet werden. Eine generelle Aussetzung der Gewerbesteuer für bestimmte Branchen oder gar für alle Unternehmen im Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist gesetzlich hingegen nicht erlaubt.

Ebenfalls möglich sind Anträge auf Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2020. Diese sind bitte an das zuständige Finanzamt zu richten.

Um eine möglichst rasche Bearbeitung vornehmen zu können, sind Anträge auf Stundung der Gewerbesteuer bitte zu richten an die

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Finanzverwaltungsamt
St.-Georg-Straße 109, Haus 1
18055 Rostock

oder

per E-Mail: steuern@rostock.de

Nach Eingang der Stundungsanträge setzen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit den Antragstellenden in Verbindung.