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Hanse- und Universitätsstadt Rostock sucht noch Schöffen - Anmeldefrist bis zum 28. Februar verlängert

Pressemitteilung vom 11.01.2023 - Umwelt und Gesellschaft

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bereitet derzeit die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Erwachsenenhauptschöffen und Erwachsenenersatzschöffen sowie Jugendhauptschöffen und Jugendersatzschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 vor. Es handelt sich hierbei um die Schöffen für die Strafgerichtsbarkeit. Die Amtsperiode umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren und beginnt am 1. Januar 2024. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich nunmehr noch bis zum 28. Februar 2023 um dieses Ehrenamt bewerben.

Gesucht werden Frauen und Männer zwischen 25 und 70 Jahren, die sich eine solche Aufgabe zutrauen. Sie müssen deutsche Staatsbürger sein und in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wohnen.

Schöffen sprechen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter Recht und haben das gleiche Stimmrecht wie ihre hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen. Verbände, Vereine und Institutionen können ebenfalls Bürgerinnen und Bürger für die Aufnahme in die Listen vorschlagen.

Als Ansprechpartnerin für den Bereich der Erwachsenenschöffen steht Katja Lückert, Rechts- und Vergabeamt, Tel. 0381 381-1167, E-Mail: katja.lueckert@rostock.de zur Verfügung. Interessenten für das Amt der Jugendschöffen wenden sich bitte an Silka Hembus, Amt für Soziales und Teilhabe, Tel. 0381 381-6911, E-Mail: silka.hembus@rostock.de.