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Kita-Notbetreuung: Ausnahme darf nicht die Regel sein

Pressemitteilung vom 22.04.2021 - Umwelt und Gesellschaft

Mit Inkrafttreten der 8. Corona-Kindertagsförderungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der Besuch von Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen seit dem 19. April 2021 für Kinder grundsätzlich untersagt. Damit sollen der Schutz der Kinder vor Ansteckungen verbessert und das Infektionsgeschehen eingedämmt werden. Ausnahmsweise ist eine Notbetreuung nur in besonderen Fällen möglich. Zwingende Voraussetzungen sind die Unabkömmlichkeit eines Elternteils in einem Beruf der kritischen Infrastruktur und die Erklärung, dass eine Kinderbetreuung nicht anderweitig organisiert werden kann.

„Momentan sind die Kitas in Rostock jedoch deutlich zu voll“, unterstreicht Steffen Bockhahn, Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule. „Die Ausnahme darf nicht die Regel sein! Mehr als 50 % Anwesenheit der Kinder sind keine Notbetreuung. Das habe ich auch im Land immer deutlich gemacht.“ Die Träger der Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen wurden daher gestern noch einmal vom Amt für Jugend, Soziales und Asyl detailliert über die geltenden Regeln informiert und entsprechende Nachweise zur Verfügung gestellt.

„Selbstverständlich halten wir uns dabei an die vom Land vorgegebenen Regeln. Zu keiner Zeit wurden Anweisungen gegeben, über die bestehenden Regelungen hinaus tätig zu werden, oder Stundenzettel verlangt. Eine Selbsterklärung reicht allerdings nicht aus“, erläutert Senator Steffen Bockhahn. „Auf kommunaler Ebene prüfen wir jedoch derzeit, ob wir durch eine städtische Allgemeinverfügung schärfere Regelung vornehmen müssen, um die Inzidenz schnell sinken zu lassen und die Kitas schneller wieder für alle zu öffnen. Das Land will sich leider erst Montag wieder mit der Frage befassen“, bedauert der Senator.