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Haushaltsplan 2024/2025

Die Haushaltssatzungen 2024/2025 für den Kernhaushalt und die Städtebauliche Sondervermögen wurden durch die Bürgerschaft am 17.01.2024 beraten und beschlossen.

Die 1. Änderung zum Haushaltsplan sowie die beschlossenen Änderungsanträge der Fraktionen wurden in den Haushaltsplan eingearbeitet (siehe Link zur Beschlussvorlage unten). Der Gesamthaushaltsplan auf Grundlage des Beschluss steht zur Einsicht in den unten angegebenen Links zur Verfügung.

Der Haushaltsausgleich kann in der mittelfristigen Finanzplanung des Ergebnishaushaltes bis einschließlich 2027 ausgeglichen werden. Im Finanzhaushalt gelingt dies nicht. Hier wird davon ausgegangen,  dass  die  Vorträge aus Vorjahren im Jahr 2026 aufgebraucht sein  werden. Dies stellt die Hanse-und Universitätsstadt Rostock bereits jetzt vor die Herausforderung geeignete Maßnahmen zu ermitteln, mit denen auch mittelfristig der Haushaltsausgleich planerisch darstellbar wird. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes besteht mit der aktuellen Haushaltsplanung der Jahre 2024 und 2025 nicht. Dennoch wird weiter an der Fortschreibung eines selbstauferlegten Haushaltssicherungskonzeptes gearbeitet, welches der Bürgerschaft in 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt und als Wegbereiter dienen soll.
Trotz der angespannten Haushaltssituation soll die städtische Entwicklung nicht zum Stehen kommen. Vor allem mit Blick auf die wirtschaftliche Gesamtlage ist es u.a. Aufgabe der öffentlichen Hand, die heimische  Wirtschaft weiter zu unterstützen und in die stadteigenen Wirtschaftsgüter zu investieren. Daher werden auch für die kommenden Jahre hohe Summen an investiven Auszahlungen bereitgestellt. Den Auszahlungen von 128,9 Mio. EUR in 2024 und 191,2 Mio. EUR in 2025 stehen 39,5 Mio. EUR (2024) und 95,4 Mio. EUR (2025) investive Einzahlungen gegenüber. Die weitere Deckung soll über Kreditneuaufnahmen i.H.v. 89,4 Mio. EUR   in 2024 und 2025 i.H.v. 95,8 Mio. EUR erfolgen. Um Investitionsvorhaben voranzutreiben, ist es geplant, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bereits in 2024  i.H.v. 80,0 Mio. EUR und in 2025 i.H.v. 63,3 Mio. EUR Verpflichtungen (Verpflichtungsermächtigungen) für die Folgejahre eingehen kann.                                                                     Der Antrag auf Genehmigung nach § 47 Abs. 2 KV M-V wurde am 07.02.2024 an die Rechtsaufsichtsbehörde übergeben. Bis zur Entscheidung über die genehmigungspflichtigen Bestandteile (Kreditneuaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen) und der öffentlichen Bekanntmachung der Satzungen unterliegt der Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 49 KV M-V.

 

Haushaltsplan 2022/2023

der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
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