Kulturförderung
In Anerkennung der Bedeutung von Kunst und Kultur für die Lebensqualität einer Stadt fördert die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kulturelle und künstlerische Projekte und Institutionen. Grundlage dafür ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Die Förderrichtlinie und den Antrag auf die Gewährung von Zuwendung können Sie im Download-Bereich herunterladen. Bitte beachten Sie die in der Richtlinie genannten Vorrausetzungen für die Antragstellung.
Termine: Anträge für Vorhaben des kommenden Jahres, deren beantragte Zuwendung mindestens € 5.000 beträgt, müssen bis zum 01.09. des laufenden Jahres beim Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen eingereicht werden. Bis zum 01.06. des laufenden Jahres hat eine Voranmeldung zu erfolgen, die eine Projektskizze und die Höhe der beabsichtigten Antragssumme enthält.
Anträge für Vorhaben des kommenden Jahres, deren beantragte Zuwendung weniger als € 5.000 beträgt, sollen bis zum 01.11. des laufenden Jahres beim Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen eingereicht werden.