Home
Navigation

Eingriffe in Natur und Landschaft

Als Eingriffe werden Veränderungen von Natur und Landschaft bezeichnet, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Das Bundesnaturschutzgesetz und das Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns (siehe Eingriffe in Natur und Landschaft) erklären näher, welche Veränderungen im Allgemeinen darunter zu verstehen sind.

Einige Beispiele für Eingriffe sind die Beseitigung oder Schädigung von Parkanlagen, Alleen, Baumreihen, Baumgruppen, Feldgehölzen und Feldhecken, Abgrabungen und Aufschüttungen von mehr als zwei Metern Höhe oder Tiefe oder mit einer Grundfläche von mehr als 300 Quadratmetern im Außenbereich aber auch der Bau und die wesentliche Änderung von Straßen, Wegen, Bahnanlagen.
Diese Aufzählung ist nicht vollständig und auch im Gesetz nicht als abgeschlossener Katalog aufgeführt. Naturschutzrechtliche Eingriffe sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Hinweis:
"stadtgruen@rostock.de" und "mitarbeitername@rostock.de" sind kein Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Dokumente. Verfahrensanträge, Rechtsbehelfe oder andere Schriftsätze und Erklärungen, die eigenhändig zu unterschreiben sind, können per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden.