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Lärmaktionsplanung

Lärmschutzwände in der Nobelstraße
Lärmschutzwände in der Nobelstraße | Foto: mweltamt

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen in Rostock zu senken, um die Lebensqualität in Rostock  zu erhöhen. Dazu gehört es, bestehende „Lärmbrennpunkte“ abzubauen und auch in der Neuplanung zu vermeiden.

Für Rostock sind der Straßenverkehrslärm und der von Eisenbahnstrecken ausgehende Lärm von besonderer Relevanz. Auch das Straßenbahnnetz sowie ausgewählte Industrie-, Gewerbe- und Seehafenanlagen werden auf Grundlage einer Lärmkartierung untersucht. Mit dem Lärmaktionsplan liegt ein Maßnahmenkonzept zur Lärmminderung an Straßen und Straßen- sowie Eisenbahntrassen vor. Dieses gilt es im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten umzusetzen.

Die Lärmaktionsplanung ist ein stetig fortlaufender Prozess. Der Gesetzgeber schreibt turnusmäßig spätestens alle fünf Jahre eine Überprüfung und Überarbeitung der Lärmkarten und Aktionspläne vor. Dies beinhaltet auch eine Information über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen und Konzepte zur Lärmminderung.

 

Mitwirkung der Öffentlichkeit zur Lärmkartierung und zu Lärmproblemen in der Stadt

Im Jahr 2023 steigt der Ballungsraum Rostock in die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung ein. Alle fünf Jahre erfolgt die Modellierung der aktuellen Lärmsituation und die Ermittlung der Betroffenheiten in der Bevölkerung. Dies bildet die Grundlage für die Neuaufstellung des Lärmaktionsplanes, welcher als Herzstück einen Katalog von Lärmminderungsmaßnahmen enthält. Diese gilt es umzusetzen, um die stark von Lärm betroffenen Menschen zu entlasten und deren Gesundheit zu schützen. Dieser Prozess verläuft unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit und im Sommer 2024 wird das Ergebnis der EU vorgelegt.

Informieren Sie sich über die Lärmkarten* für den Umgebungslärm im Geoportal der Stadt. Unter den Kartenthemen „Umwelt und Klima“ sind vier Lärmkategorien jeweils getrennt für den 24-Stunden Zeitraum und den Nachtzeitraum graphisch dargestellt:

  • Straßenverkehrslärm
  • Straßenbahnverkehrslärm
  • Schienenverkehrslärm
  • Industrie und Häfen

Hier finden Sie auch die sogenannten Ruhigen Gebiete, zu denen mehrere ausgewiesenen Stadtoasen und zwei Landschaftsräume zählen und welche vor einer Zunahme des Lärms zu schützen sind.

*Achtung: Ein Vergleich mit den ebenfalls im Geoport hinterlegten älteren Lärmkarten ist allerdings nur bedingt möglich, da seit 2022 eine neue – für Europa harmonisierte - Berechnungsmethode Anwendung findet.

Lärmaktionsplanung: Eisenbahnbundesamt (EBA) startet Phase 2 der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Thema Schienenlärm

Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4. Bis zum 2. Januar 2024 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Hierzu wird erneut eine Beteiligungsmöglichkeit freigegeben.

Während der ersten Phase im März und April dieses Jahres haben Bürgerinnen und Bürger insgesamt etwa 11.000 gültige Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt wertet die Beiträge derzeit aus und wird die Auswertung mit der Veröffentlichung eines Lärmaktionsplan-Entwurfes abschließen. Dieser Entwurf wird passend zum Start der zweiten Beteiligungsphase am 20. November 2023 auf zuvor genannter Plattform sowie unter www.eba.bund.de/lap veröffentlicht.
In der Lärmaktionsplanung geht es darum, schädlichen Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm vorzubeugen, gesundheitsschädigende Geräuscheinwirkungen zu verhindern oder zu reduzieren. Dabei wird der Fokus auf die Umgebung von Wohngebieten, Krankenhäusern und Schulen sowie ruhige Gebiete, die dem Rückzug und der Erholung dienen sollen, gelegt. Hierfür werden Maßnahmen entwickelt und umgesetzt und die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre evaluiert bzw. aktualisiert.

Über den folgenden Link gelangen Sie zu der Beteiligungsplattform: www.laermaktionsplanung-schiene.de

Allgemeine Anfragen zum Thema Lärmaktionsplan können per Post oder E-Mail immissionsschutz@rostock.dean das Amt für Umwelt- und Klimaschutz gerichtet werden.


Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern