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Maschinen- und Gerätelärm

Die 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung schränkt in Angleichung von Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten den Gebrauch von 57 Geräten und Maschinen ein, die in bestimmten emp­findlichen Gebieten (z. B. allgemeine Wohngebiete, Klinik-/ Kurgebiete) vorwiegend für die Verwendung im Freien bestimmt sind.

Wer diese Geräte/ Maschinen betreibt, hat nach § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz u.a. dafür zu sorgen, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach Stand der Technik vermeidbar sind.

So ist der Betrieb z.B. von Rasenmäher, Heckenschere, Schredder/ Häcksler, Rasentrimmer/ -kantenschneider (mit Elektromotor u. nicht metallischen Fäden) und tragbarer Motorkettensäge werktags (montags - sonnabends) von 7-20 Uhr möglich. Grastrimmer/ Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor u. nicht metallischen Fäden) sowie Freischneider (mit Verbrennungsmotor u. rotierendem Schneidwerkzeug) und Laubbläser/ -sammler dürfen dagegen nur werktags in den Zeiten von 9-13 Uhr und 15-17 Uhr betrieben werden.

  • Verstöße gegen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung können bei entsprechender Anzeige als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. 
  • Ausnahmen von den Einschränkungen können in begründetem Einzelfall auf Antrag  erteilt werden. 
  • Für Arbeiten an Bundesfernstraßen und Schienenwegen der Bundesbahn, die durch die genannten Gebiete führen, gilt die Verordnung nicht.

Zur Erzielung nachbarschaftlicher Akzeptanz und unter Beachtung des Gebots der Rücksichtnahme wird empfohlen, vor allem in eng bebauten Wohnbereichen z.B. sonnabends eine Mittagsruhe zu gewähren.


 

1. Hubarbeitsbühne mit Verbrennungsmotor
2. Freischneider
3. Bauaufzug für Materialtransport
4. Baustellenbandsägemaschine
5. Baustellenkreissägemaschine
6. Tragbare Motorkettensäge
7. Kombiniertes Hochdruckspül- und Saugfahrzeug
8. Verdichtungsmaschine
9. Kompressor
10. Handgeführter Betonbrecher, Abbau-, Aufbruch-, Spatenhämmer
11. Beton- und Mörtelmischer
12. Bauwinde
13. Förder- und Spritzmaschine für Beton und Mörtel
14. Förderband
15. Fahrzeugkühlaggregat
16. Planiermaschine
17. Bohrgerät
18. Muldenfahrzeug
19. Be- und Entladeaggregat von Silo- und Tankfahrzeugen
20. Hydraulikbagger und Seilbagger
21. Baggerlader
22. Altglassammelbehälter
23. Grader
24. Grastrimmer/ Graskantenschneider
25. Heckenschere
26. Hochdruckspülfahrzeug
27. Hochdruckwasserstrahlmaschine
28. Hydraulikhammer
29. Hydraulikaggregat
30. Fugenschneider
31. Müllverdichter, Laderbauart mit Schaufel
32. Rasenmäher
33. Rasentrimmer/ Rasenkantenschneider
34. Laubbläser
35. Laubsammler
36. Gegengewichtsstapler mit Verbrennungsmotor
37. Lader
38. Mobilkran
39. Rollbarer Müllbehälter
40. Motorhacke
41. Straßenfertiger
42. Rammausrüstung
43. Rohrleger
44. Pistenraupe
45. Kraftstromerzeuger
46. Kehrmaschine
47. Müllsammelfahrzeug
48. Straßenfräse
49. Vertikutierer
50. Schredder/ Zerkleinerer
51. Schneefräse
52. Saugfahrzeug
53. Turmdrehkran
54. Grabenfräse
55. Transportbetonmischer
56. Wasserpumpe
57. Schweißstromerzeuger

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern