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Veranstaltungslärm

Veranstaltungen sind in der Regel mit dem Einsatz von Lautsprecheranlagen verbunden. Während Geräusche von Veranstaltungen im Freien am Tage allgemein toleriert werden, führen sie abends und nachts häufig zu Beschwerden.

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz besteht allgemein keine Antrags- oder Genehmigungspflicht zur Durchführung von Veranstaltungen.

Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass die entsprechend der Freizeitlärm-Richtlinie M-V zulässigen Geräuschpegel an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzung (z.B. Wohnen, Klinik) nicht überschritten werden.

 

Auch für private Grundstücke gilt: Es gibt keinen Anspruch auf Durchführung einer Veranstaltung über den zulässigen Geräuschpegel hinaus. 


Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern