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Lichtimmission

Die Beleuchtung öffentlicher Räume ist notwendig und erwünscht.

Wichtige Kriterien dabei sind:

  • Gewährleistung von Orientierung und Sicherheit
  • Vermeidung unnötiger Lichteinwirkung auf Umwelt und Bewohner
  • bedarfsangepasste, energieeffiziente Realisierung

Zunehmend wird Beleuchtung mittels LED realisiert, was bei fachgerechter Auslegung sehr effektiv und energieeffizient ist.Beschränkungen hierzu könnten etwa in einer „Werbelichtsatzung“ der Stadt geregelt werden.

Probleme bereitet der steigende Einsatz von Licht zu Werbezwecken, insbesondere bei wechselnden Bildern, was häufig mit Belästigungen des Umfeldes verbunden ist, auch wenn Richtwerte noch eingehalten werden.

Die Lichtimmissionsrichtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz gibt entsprechend dem Gebietscharakter tageszeitbezogene Richtwerte und Messempfehlungen zur Beurteilung der Angemessenheit der Beleuchtung.


Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern