Elektromagnetische Strahlung und Felder
Quellen elektromagnetischer Felder sind überwiegend nach Bundes-Immissionsschutzgesetz [BImSchG] nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die den Anforderungen des §22 BImSchG genügen müssen. Personenschutzgrenzwerte sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des BImSchG festgelegt.
Elektrische und magnetische Felder umgeben uns überall.
Hochfrequenzsender wie z.B. Mobilfunkantennen bedürfen einer Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur.
Eine Übersicht über Standorte von Mobilfunkantennen findet man im Geodatenportal
unter „Städtische Infrastruktur“.
Die gesetzlichen Grenzwerte für Feldstärken werden nirgends in Rostock ausgeschöpft. In Sendernähe beträgt die Grundbelastung typischerweise weniger als ein Hundertstel des Grenzwertes.
Wer im Nahfeld lebt, sollte sich bei Beunruhigung auf den Einzelfall bezogen beraten lassen.
Überwachungsbehörde für Niederfrequenzanlagen (z.B. Hochspannungsleitungen) ist die Untere Immissionsschutzbehörde. In allen Bau- und Planungsvorhaben erfolgt eine Prüfung auf mögliche Beeinträchtigungen durch derartige Anlagen.
Grundlage ist das Umweltqualitätszielkonzept der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, welches mindestens 25 m Schrägabstand von Freileitungen als Standard definiert.