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Alarmdienst Gewässerschutz

Was sind wassergefährdende Stoffe?

Stoffe oder deren Reaktionsprodukte, die geeignet sind, Wasser in seiner natürlichen Zusammensetzung zu verunreinigen oder in seinen Eigenschaften nachteilig zu verändern, z.B. Mineralölprodukte, Lösemittel, Säuren, Laugen, Schwermetalle.

Ein wichtiges Kriterium ist die Einstufung nach ihrer Wassergefährdung;
unterschieden werden drei Wassergefährdungsklassen [WGK]:

  • 1: schwach wassergefährdend (z.B. Schweres Heizöl) 
  • 2: wassergefährdend (z.B. Dieselkraftstoff)
  • 3: stark wassergefährdend (z.B. Ottokraftstoffe, als krebserzeugend gekennzeichnet)

Bei der Einstufung von Stoffen in Wassergefährdungsklassen und deren Aufnahme in den "Katalog wassergefährdender Stoffe" wird das Bundesumweltministerium von der "Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe" (KBwS) beraten, die sich aus Vertretern von Bund, Ländern und Industrie sowie weiteren Fachleuten zusammensetzt.

Was ist bei einer Freisetzung wassergefährdender Stoffe zu tun?

Gelangen wassergefährdende Stoffe aus Anlagen, Fahrzeugen oder Schiffen in ein Gewässer, in eine Abwasseranlage oder in den Boden, so hat derjenige, der die Anlage betreibt, unterhält, überwacht oder führt, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein weiteres Austreten verhindern und Auswirkungen mindern. Das Austreten von wassergefährdenden Stoffen ist unverzüglich der Wasserbehörde oder der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist neben den genannten Personen auch derjenige, der Kenntnis vom Austritt wassergefährdender Stoffe erlangt.

Wie sollte die Meldung aussehen?

Schadensfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind sofort der Feuerwehr, der Polizei oder dem Alarmdienst des Umweltamtes zu melden.

Die Meldung sollte folgende Mindestangaben enthalten:

  • Name, Dienststelle, Rufnummer und/oder Anschrift des Meldenden, 
  • Ereigniszeit, 
  • Schadensstelle (genaue Ortsbezeichnung), 
  • Schadensursache (Betriebsunfall, Verkehrsunfall, undichte Behälter, Einleiten) 
  • Ausmaß der Gefahren für die Umwelt (wie Brand-/Explosionsgefahr, Gefährdung oberirdischer Gewässer, des Grundwassers, des Bodens oder der Kanalisation), 
  • Art, eventuelle Kennzeichnung und Menge des ausgetretenen wassergefährdenden Stoffes, 
  • ggf. bisher getroffene Maßnahmen.

Alarmdienst des Umweltamtes

Um im Schadensfall schnell Gefahrenabwehrmaßnahmen einleiten zu können, hat das Amt für Umweltschutz einen Bereitschaftsdienst eingerichtet.

Dieser ist unter folgenden Rufnummern ständig erreichbar:

• 0171 / 8 60 45 42 od. (0381) 381 73 43 (während der Dienstzeit)
• 0171 / 8 60 45 41 (außerhalb der Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen).

Zum Schutz der Gewässer ordnet der Diensthabende alle Maßnahmen zur Eingrenzung der Schadensstelle, zur Vermeidung von Folgeschäden und zur Beseitigung der Schadstoffe im Bereich des Unfallortes an. Hierbei arbeitet er eng mit den Ermittlungsbehörden (Polizei, Wasserschutzpolizei) und der Feuerwehr zusammen.