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Öffentliche Toilettenanlagen

Öffentliche Sanitäranlagen sind notwendiger Bestandteil der Infrastruktur der Hansestadt mit ihrer touristischen Ausrichtung. Die Stadt nimmt mit dem Betrieb dieser Anlagen entsprechend der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr.

Aktuell werden durch das Amt für Umweltschutz 21 öffentliche Toilettenanlagen bewirtschaftet. In der Regel werden Dienstleistungsunternehmen mit der Reinigung und Instandhaltung der Anlagen beauftragt. Lokale Schwerpunkte sind die Rostocker Innenstadt und das Seebad Warnemünde.

Für die Benutzung der öffentlichen Sanitäranlagen ist auf der Grundlage des Beschlusses der Rostocker Bürgerschaft vom 9. April 2008 ein Benutzungsentgelt zu entrichten. Das Entgelt wird in Abhängigkeit von der Ausstattung erhoben:

  • Entgeltfreiheit für die Trockentoiletten
  • 50 Cent für die manuell bewirtschafteten Anlagen
  • 60 Cent für die vollautomatischen Anlagen der Wall GmbH

Ziele der Bewirtschaftung der öffentlichen Sanitäranlagen durch das Amt für Umweltschutz sind:

  • die Verbesserung der technischen und hygienischen Qualitätsstandards einschließlich der Erweiterung der Barrierefreiheit,
  • die Erhöhung der Kundenfreundlichkeit und somit der Nutzerzahlen
  • die Erhöhung der Kostendeckungsgrade und damit der Wirtschaftlichkeit der Anlagen,
  • die Optimierung der Ressourcenverbräuche mithilfe des Umweltmanagements.

Barrierefreiheit

Mehr als 60% der Toilettenanlagen des Amtes für Umweltschutz verfügen bereits über eine barrierefreie WC- oder TC-Kabine. Die barrierefreien Anlagen sind mittels "Euro-WC-Schlüssels" des CBF Darmstadt e.V. zugänglich.

Diesen europaweit verwendbaren Schlüssel erhalten Sie direkt beim

CBF Darmstadt e.V.
Pallaswiesenstraße 123a
64293 Darmstadt
Tel.: 06151-81 22 15, Fax: 06151-81 22 81
Mail:  bestellung@cbf-darmstadt.de

Der Schlüssel soll ausschließlich an Menschen ausgehändigt werden, die auf die behindertengerechten Toiletten angewiesen sind (z.B. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen aG, B, H oder BL). Die genauen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Informationen des CBF.

Störungen und Schäden

Für den Fall von Störungen an den Münzautomaten und Schäden befindet sich an jeder Anlage ein Hinweisschild mit der Adresse und der Rufnummer des verantwortlichen Dienstleistungsunternehmens, die über ihren Bereitschaftsdienst jederzeit erreichbar sind.

Auskünfte werden auch von der zuständigen Sachbearbeiterin im Amt für Umweltschutz erteilt.

Bestehendes Versorgungsnetz

Zum Saisonbeginn wird jährlich die Übersicht „Standorte öffentlicher Toiletten" der aktuell in der Hansestadt Rostock betriebenen öffentlichen Toilettenanlagen abgestimmt. Diese enthält abschließend die kommunal verwalteten und teilweise die privat betriebenen Anlagen. Die Übersicht ist im Amt sowie mittels unten aufgeführten Links einzusehen.

In Zusammenarbeit mit der Tourismuszentrale werden die Erfahrungen bei der Bewirtschaftung ausgetauscht und Schwerpunktobjekte festgelegt.

Für die bestehenden Anlagen werden detaillierte Kennzahlen erhoben, die Aufschluss über die Kundenzahlen, den Verbrauch und Schäden geben. Auf der Grundlage dieser Zahlen wurden in den vergangenen Jahren bereits mehrere Anlagen mangels Bedarfs stillgelegt. Zwei dieser Anlagen wurden nach Warnemünde umgesetzt und dort wieder in Betrieb genommen: Anlage „Nordkreuz“ im September 2013 sowie Anlage „Parkstraße 55“ am Strandzugang 23 im Mai 2015.

Neubau mit Konzept

Im Dezember 2013 wurde die größtenteils durch Fördermittel finanzierte Sanitäranlage „Petrischanze“ auf dem Reisebusparkplatz vor der Stadtmauer in Betrieb genommen.

Die Bedarfsermittlung verdeutlicht, dass Anlagen nur an Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie einzelnen ausgewählten Verkehrsknoten erforderlich sind.

Um sukzessive Sanierungen bzw. Ersatzneubauten für die durchschnittlich 16 Jahre alten Anlagen in die Wege zu leiten, erstellt eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Ortsbeiräte seit Ende 2013 eine „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“, in der Standards (Barrierefreiheit, neuartige Sanitärsysteme etc.) und Optimierungsmaßnahmen festgelegt werden. Auf dieser Grundlage erfolgen die Planung von Investitionsmitteln sowie die Umsetzung künftiger Baumaßnahmen.

Die Bedarfskonzeption wurde nach einem intensiven und langen Abstimmungsprozess am 13. September 2017 von der Bürgerschaft beschlossen