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Für alle Parkerleichterungen gilt

Für alle Parkerleichterungen gilt:

Die Ausnahmegenehmigungen für schwerbehinderte Menschen gelten nur für Kraftfahrzeuge. Der berechtigte Personenkreis kann diese Ausnahmegenehmigungen auch ohne Führerschein erhalten. Die Parkerleichterung ist also nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern an die mitfahrende schwerbehinderte Person. Der Parkausweis ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen. Der Genehmigungsbescheid in Form des A4-Blattes ist mitzuführen, jedoch nicht auszulegen.

Für alle Parkausweise gilt:

Welche Gebühren entstehen? Für die Erteilung einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen wird in der Regel keine Gebühr erhoben. Bei Verlust einer Parkerleichterung berechnen wir jedoch eine Gebühr in Höhe von 23,80 EURO. Nähere Auskünfte erteilt die Straßenverkehrsbehörde.

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern