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Gefahrgut und Umwelt

Unter anderem werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Durchsetzung der „Hafengefahrgutverordnung für die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern“ und weiterer Rechtsnormen bei der Beförderung gefährlicher Güter
  • Durchsetzung des „Schiffsabfallentsorgungsgesetztes für die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern“
  • Durchsetzung der internationalen Normen für die Schiffssicherheit
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

LNG Bunkergenehmigungen:

LNG Bunkergenehmigungen nach §22a HafVO werden auf der Grundlage einer Risikoanalyse, die den Status eines Handbuches hat, auf Antrag erteilt. Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

Waste notification

ANMELDEFORMULAR FÜR DIE ENTLADUNG VON ABFÄLLEN IN HAFENAUFFANGEINRICHTUNGEN

Die meldepflichtigen Schiffe der Berufsschifffahrt sind zur Anmeldung über das elektronische System NSW bzw. HIS-Nord verpflichtet.

Die Anmeldung zur Entladung von Schiffsabfällen kann für nicht meldepflichtige Schiffe über dieses Formular (im Downloadbereich)

direkt an Hafenamt@rostock.de erfolgen.