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Kommunale Härtefallförderrichtlinie-Covid-19

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock richtet, auf der Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses zum Haushaltsplan 2021 vom 02.12.2020, einen kommunalen Härtefallfonds zur Unterstützung derer ein, die durch die Covid-19-Pandemie nachhaltig in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt werden. Dieser Fonds soll in besonderen Härtefällen vor allem Vereinen, Trägern von Kultur- und Sozialeinrichtungen und Freiberuflern sowie Selbstständigen für den Zeitraum der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie dienen und Hilfen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Mecklenburg-Vorpommern ergänzen.

Im Haushaltsjahr 2021 werden dafür 245.000 EUR bereitgestellt. Die Reihenfolge des Eingangs der Anträge ist ein Entscheidungskriterium für die Bewilligung.

Die anzuwendende Richtlinie zur ergänzenden Förderung von besonderen Härtefällen im Zusammenhang mit dem Auftreten des SARS-CoV-2-Erregers und der damit einhergehenden Covid-19-Erkrankung  sowie die zu verwendenden Vordrucke sind der Anlage zu entnehmen. 

Die Anträge sind an nachfolgende Anschrift zu richten:

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Kämmereiamt
Sankt-Georg-Straße 109
18055 Rostock

oder bevorzugt per E-Mail zu richten an: hilfsfonds@rostock.de