Home
Navigation

Haushaltsplan 2020/2021

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 29.04.2020 den Haushaltsplan 2020/2021 nebst Anlagen (2020/BV/0712) und in ihrer Sitzung am 17.06.2020 die 1. Änderung zum Haushaltsplan 2020/2021 (2020/BV/1028) beschlossen. Diese sind unter den weiterführenden Links einsehbar.

Mit Schreiben vom 21.08.2020 hat die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und deren Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 teilweise genehmigt. Gemäß § 52 Absatz 2 KV M-V wurde der in § 2 der Haushaltssatzung für 2020 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen in Höhe von 31.715.800 Euro teilweise in Höhe von 29.408.500 Euro genehmigt.

Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2021 sowie der Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens wurden zurückgestellt. Die coronabedingten Auswirkungen sollten zunächst in den Haushaltsplan eingearbeitet werden.

Für das Haushaltsjahr 2021 wurden für den von der Bürgerschaft am 02.12.2020 beschlossenen Ergänzungsbeschluss zu den coronabedingten Änderungsbedarfen mit Schreiben vom 20.01.2021 Teilgenehmigungen bei den geplanten Verpflichtungsermächtigungen für zwei der sechs Haushaltssatzungen durch die Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. Der in der Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 2021 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 92.068.900 EUR wurde teilweise in Höhe von 46.131.900 EUR genehmigt.

Der Gesamtbetrag der festgesetzten Investitionskredite wurde vollständig genehmigt.

Die Haushaltssatzungen der städtebaulichen Sondervermögen für das Haushaltsjahr 2021 wurden ebenfalls genehmigt. Nur die im Fördergebiet Lichtenhagen 2021 beschlossenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.692.500 EUR wurden teilweise in Höhe von 4.500.000 EUR genehmigt.

Für die vorliegenden Teilgenehmigungen wurde seitens des Innenministeriums in Aussicht gestellt, bei Vorliegen einer Veranschlagungsreife, das insoweit zurückgestellte Genehmigungsverfahren zu diesen beiden Vorhaben wiederaufzunehmen.

Gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V sind Haushaltssatzungen öffentlich bekannt zu machen. Für das Haushaltsjahr 2020 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung am 12.09.2020 im Städtischen Anzeiger, sodass die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für 2020 sowie die Haushaltssatzungen der städtebaulichen Sondervermögen am 13.09.2020 rückwirkend zum 01.01. in Kraft traten. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzungen für 2021 erfolgte am 30.01.2021 im Stadtanzeiger.

Seit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzungen unterliegt die Durchführung des Haushaltsplanes 2021 keinerlei haushaltswirtschaftlicher Beschränkungen.

Wichtige und ausführliche Informationen zum Haushaltsplan können Sie aus den nachfolgenden Anlagen entnehmen.

Downloads Haushaltsplan 2020/2021