Angelegenheiten der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler
Zu näheren Informationen zum Aussiedleraufnahmeverfahren wird auf die Informationen auf der Internetseite des zuständigen Bundesverwaltungsamtes verwiesen.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter folgendem Link:
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.