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Erstattung der Bildungsfreistellung für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen beantragen

Bildungsfreistellung ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Voraussetzung ist, dass es sich hierbei um eine Weiterbildungsveranstaltung handelt, die nach dem Bildungsfreistellungsgesetz vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern anerkannt wurde. Das Arbeitsentgelt wird, bei Vorliegen der Voraussetzungen, während der Teilnahme an der anerkannten Weiterbildungsveranstaltung fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung, gegebenenfalls für Unterkunft und Verpflegung, sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern stellt jährlich einen bestimmten Betrag zur Verfügung, den die Beschäftigungsstellen auf Antrag für die Fortzahlung der Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigten für den Zeitraum der Bildungsfreistellung erhalten. Der Antrag auf Erstattung ist von der Beschäftigungsstelle innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Wochen nach Beendigung der Weiterbildungsveranstaltung bei der zuständigen Behörde zu stellen. Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung besteht unabhängig von einer etwaigen Erstattung des Arbeitsentgeltes an die Beschäftigungsstelle.

  • das Arbeitsverhältnis des Beschäftigten muss in Mecklenburg-Vorpommern seinen Schwerpunkt haben und seit mindestens sechs Monaten bestehen
  • die Weiterbildungsveranstaltung muss nach BfG M-V anerkannt sein
  • der Anspruch auf Bildungsfreistellung ist bei der Beschäftigungsstelle mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung geltend zu machen

Die Antragsstellung ist kostenlos.

  • Auswahl einer anerkannten Bildungsveranstaltung
  • Anmeldung bei der Bildungseinrichtung
  • Den Anspruch auf Bildungsfreistellung bei der Beschäftigungsstelle so früh wie möglich, in der Regel mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung, geltend machen
  • Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung
  • Vorlage der Teilnahmebestätigung bei der Beschäftigungsstelle spätestens eine Woche nach Beendigung der Veranstaltung
  • Der Antrag auf Erstattung ist von der Beschäftigungsstelle innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Wochen nach Beendigung der Veranstaltung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) auf amtlichem Vordruck zu stellen. Das Antragsformular ist über den unten stehenden Link erhältlich.

Der Antrag auf Erstattung ist von der Beschäftigungsstelle innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Wochen nach Beendigung der Veranstaltung bei der zuständigen Stelle zu stellen.