Fahreignungsregister - Auskunft
Im Fahreignungsregister ("Verkehrssünderkartei") werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und Fahrerlaubnismaßnahmen gespeichert.
- Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab EUR 60,00 oder mit Fahrverbot
- Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr
- Fahrverbote
- Fahrerlaubnisentziehungen
- Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.
Das Fahreignungsregister enthält rechtskräftige beziehungsweise bestandskräftige Entscheidungen von:
- Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktesystem)
- Bußgeldbehörden, die eine verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße ab EUR 60,00 Euro oder einem Fahrverbot ahnden
- Gerichten, die eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ggf. mit Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung ahnden.
Verwarnungsgelder bis EUR 55 werden nicht gespeichert.
Die eingetragenen Verstöße werden nach Art und Schwere mit 1-3 Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Der Punktestand dient als Grundlage für Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Ermahnung, Verwarnung, Fahrerlaubnisentziehung).
Neben Ihnen kann auch die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde Auskünfte aus dem Fahreignungsregister einholen.
- Online: neuer Personalausweis oder Aufenthaltstitel (jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und eine AusweisApp
- Antrag per Post: Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift)
- vor Ort: Ihren Personalausweis oder Reisepass
kein
keine
Die Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen im Fahreignungsregister können Sie per Post, online oder persönlich vor Ort beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.
- Online:
- Gehen Sie auf das Online-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes und folgen Sie den Anweisungen
- halten Sie Ihren Personalausweis (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und die AusweisApp bereit
- Sie erhalten die Auskunft dann in den meisten Fällen online angezeigt und können sie als PDF-Dokument speichern und ausdrucken.
- Per Post:
- Sie können den Vordruck herunterladen, ausdrucken und ausfüllen
- Dann müssen Sie Ihre Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigen lassen oder
- dem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses beifügen.
- Senden Sie den (ausgefüllten) Antrag und die erforderlichen Unterlagen ans Kraftfahrt-Bundesamt
- Sie erhalten die Auskunft dann per Post
- vor Ort im KBA:
- Halten Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass bereit
Sie erhalten die schriftliche Auskunft dann direkt vor Ort
- bei Online Auskunft: sofort
- bei postalischer Auskunft: durchschnittlich 2 Wochen
keine
Wenn Sie den Online-Dienst benutzen wollen, benötigen Sie eine Ausstattung:
- Ein Kartenlesegerät
- Die AusweisApp2-Software
- Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder Aufenthaltstitels
für Postweg:
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
Service vor Ort:
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland
Telefon: 0461 316-0
Fax: 0461 316-1495 oder -1650
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 09:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 15:00 Uhr