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Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen beantragen

Erleichterungen für behinderte Menschen bei der Kraftfahrzeugsteuer

Behinderten Menschen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos (Merkzeichen Gl) sind, kann eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 Prozent eingeräumt werden, wenn sie nicht die unentgeltliche Beförderung gegen Eigenbeteiligung gewählt haben.

Behinderte Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl) und/oder hilflos (Merkzeichen H) sind, werden neben der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr von der Zollverwaltung unter bestimmten Voraussetzungen und auf entsprechenden Antrag hin von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt.