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Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer M-V beantragen

In die bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführte Liste der Tragwerksplaner ist auf Antrag einzutragen, wer die in § 66 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt.

Ingenieure, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen niedergelassen sind, sind ohne Eintragung in die Liste zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen nach § 66 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern berechtigt, wenn sie die nach § 66 Absatz 2 Satz 5 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Zeugnis über den Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
  • Nachweis einer praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Tragwerksplanung von mindestens drei Jahren,
  • Referenzliste mit eigenen Tragwerksplanungen,
  • drei eigenhändig erarbeitete Tragwerksplanungen,
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
  • tabellarischer Lebenslauf.

Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner sind:

  • berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
  • eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung,
  • Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit
  • die Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

Antragsgebühr EUR 100,00
Eintragungsgebühr EUR 125,00
Löschungsgebühr EUR 100,00

Jährliche Listenführungsgebühr für Tragwerksplaner, die Mitglied der Ingenieurkammer eines anderen Bundeslandes sind: EUR 50,00

  • Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
  • Bescheid des Eintragungsausschusses

Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.

ca. 3 Monate

keine

Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern inklusive Satzungen:

Der Antrag gilt als genehmigt, wenn über ihn nicht innerhalb der nach § 9 Absatz 2 Satz 2 Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern (ArchIngG M-V) maßgeblichen Frist entschieden worden ist.

Auch die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern führt eine Tragwerksplanerliste.

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin

Telefon: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30

E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr
Dienstag: 13 - 15 Uhr
Donnerstag: 13 - 18 Uhr