Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten Bescheinigung
Auf Antrag eines Herstellers oder Bevollmächtigten stellt die zuständige Behörde für die Ausfuhr eine Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit des Medizinproduktes in Deutschland aus.
Eine Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit eines Medizinproduktes zum Export in Nicht-EU-Staaten wird auf Antrag durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales(LAGuS) erteilt.
Merkblätter/Empfehlungen
Voraussetzungen für die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 1 MPG
Der Gebührenrahmen für eine Bescheinigung über die Ausfuhr von Medizinprodukten beträgt laut Tarifstelle 1.3 der Medizinproduktekostenverordnung 140 bis 600 Euro.