Versammlung anmelden
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich anmelden.
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
- Name und Anschrift des Veranstalters/der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
- Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / der Versammlungsleiterin und
- Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung
beinhalten.
Die Anmeldung sollte außerdem Auskunft zu
- Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
- Zahl der Ordner,
- voraussichtliche Teilnehmerzahl,
- vorgesehene Hilfsmittel (Fahrzeuge, Aufbauten, Lautsprecher, Transparente etc.) und
- Redner
geben.
grundsätzlich gebührenfrei
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über die Durchführung der Versammlung geführt.
ist vom Versammlungsort, von der Teilnehmerzahl sowie von der Art und Weise der Durchführung abhängig
spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung / des Aufzuges (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien)
Bei einer Anmeldung einer Versammlung greifen Erlaubnisvorbehalte außerhalb des Versammlungsgesetzes nicht, z. B. sind Versammlungen und Aufzüge nicht nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubnispflichtig.