Sport- und Freizeitlärm

Die Anforderungen an die Errichtung und an den Betrieb von Sportanlagen sind in einer Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt (18. BImSchV) und für Freizeitanlagen wurde in Mecklenburg-Vorpommern eine Freizeitlärm-Richtlinie erlassen.
'Mehr'

Kinder spielen Fußball auf dem Spielplatz im Kurpark