Die Kitas sind am Montag, 19.04., in die Notbetreuung gewechselt. Das gleiche gilt für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 und der Förderschulen. Abschlussklassen erhalten weiter Präsenzunterricht. Die übrigen Klassen gehen in den Distanzunterricht. Weitere Informationen finden Sie dazu hier:
Treffen sind zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person möglich. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgerechnet. Paare mit getrenntem Wohnsitz gelten als ein Haushalt. Das entspricht den Regeln, wie es sie zuletzt im Januar schon einmal gab.
Ausgangsbeschränkungen
Bis zur Entscheidung des Bundes bleibt es bei den bisherigen Regeln. Steigt in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt die Inzidenz auf über 100, muss vor Ort entschieden werden. Liegt ein diffuses Infektionsgeschehen vor, ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt verpflichtet, nächtliche Ausgangsbeschränkungen zu verhängen. In Rostock gilt bisher keine Ausgangsbeschränkung.
Einzelhandel
Der Einzelhandel ist weitgehend geschlossen. Für die Grundversorgung geöffnet bleiben der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Blumenläden, Gartenmärkte, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Optiker, Hörgeräteakustiker, Buchhandlungen und der Großhandel. Alle geschlossenen Bereiche des Einzelhandels können Abhol- und Lieferdienste anbieten. Das Einkaufen mit Termin und Test entfällt.
Friseure und Kosmetik
Die körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetikstudios müssen leider geschlossen sein. Geöffnet bleiben die Friseure. Voraussetzung für einen Friseurbesuch ist die Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 24 Stunden) Schnelltests aus der Apotheke oder dem Testzentrum oder ein Schnelltest vor Ort.
Kultur
Museen, Ausstellungen, Bibliotheken und Archive sind geschlossen. Davon ausgenommen ist die Aus- und Rückgabe im Rahmen des Leihbetriebs.
Gastronomie
Restaurants und Gaststätten bleiben geschlossen. Sie können allerdings weiterhin Abhol- und Lieferdienste anbieten.
Tourismus
Urlaubsreisen und Tagesausflüge aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind weiter nicht möglich. Auch Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern zur Nutzung von Zweitwohnsitzen und Dauercampingplätzen sind vorübergehend untersagt. Für Zweitwohnungsbesitzer, die sich bereits im Land befinden, gilt eine Übergangsfrist bis Freitag, 23. April.
Familienbesuche
Familienbesuche aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind innerhalb der Kernfamilie weiter möglich. Als Kernfamilie gelten Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Allerdings müssen während der Besuche die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden.
Fahrschulen
Fahrschulen können in den nächsten Wochen nur Unterricht für Fahrschülerinnen und Fahrschüler anbieten, die den Führerschein zwingend für die Ausübung ihres Berufes brauchen.
Zoos und Tierparks
Die Außenbereiche der Zoos und Tierparks bleiben weiter geöffnet.
Spielplätze
Die Außenspielplätze können weiter genutzt werden.
Quelle: Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (bearbeitet und aktualisiert)
Folgende lokale Regelungen gelten ergänzend oder abweichend in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Maskenpflicht und Alkohol In einzelnen Bereichen der Innenstadt, der Kröpeliner-Tor-Vorstadt und des Seebades Warnemünde gilt eine Maskenpflicht. In diesen Bereichen dürfen auch alkoholische oder alkoholhaltige Getränke nicht konsumiert werden.
Der Ausschank von alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken ist im gesamten Stadtgebiet untersagt.
Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2 und zu COVID-19
Das Coronavirus SARS-CoV-2 wird von Mensch zu Mensch beim Sprechen, Niesen oder Husten übertragen. Deshalb muss man mindestens 1,5 Meter voneinander Abstand halten. Das Virus hält sich aber auch auf Gegenständen wie Türklinken oder Handys und Treppengeländern auf, deshalb: Kommen Sie von draußen, bitte sofort mit Seife gründlich die Hände waschen!
Mögliche Symptome
Häufig festgestellte Krankheitsanzeichen sind Husten, Atemnot und Fieber. Erste Zeichen der Krankheit zeigen sich bei manchen aber erst nach einigen Tagen. Es kann sogar bis zu 14 Tage dauern, bis sich Symptome bemerkbar machen. Auch bei einem symptomarmen/-losen Verlauf und vor dem Auftreten erster Krankheitszeichen ist man ansteckend und somit eine Gefahr für andere.
Was tun bei Anzeichen
Wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, am Corona-Virus erkrankt zu sein, rufen Sie Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin an. Gehen Sie nicht selbst in die Arztpraxis, damit Sie andere nicht anstecken. Der Arzt gibt Ihnen – wenn nötig – auch die notwendige Überweisung ins Abstrichzentrum. Ohne diese Überweisung werden Sie dort nicht angenommen. Der Arzt sagt Ihnen auch, wie Sie sich weiter verhalten sollen.
Rufen Sie bitte nicht den Notruf Tel. 112 an, wenn Sie sich leicht krank fühlen.
Wenn Sie in einem Risikogebiet waren oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten, lassen Sie sich telefonisch von Ihrem Hausarzt beraten. Am Wochenende erreichen Sie unter Tel. 116 117 den Ärztlichen Bereitschaftsdienst. Ansonsten bleiben Sie bitte Zuhause und lassen sich bei Einkäufen helfen. Gehen Sie bitte nicht mit der ganzen Familie einkaufen und halten Sie sich in den Supermärkten nicht länger als nötig auf!
Testen
Die Universitätsmedizin Rostock unterhält ein Corona-Testzentrum in der Schillingallee 35. Durch die Stadtverwaltung wird mit Hilfe des DRK ein Abstrichzentrum in der HanseMesse betrieben. Tests werden auch von weiteren Anbietern ermöglicht. Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Testen-Seite.
Impfen
Informationen sind auf der Impfen-Seite zusammengefasst.
Quarantäne
Was tun, wenn eine Quarantäne ausgesprochen wurde? Beachten Sie die Hinweise und Downloads auf der Quarantäne-Seite.
Aussetzung der Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Das Gesundheitsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock führt aufgrund der Pandemie derzeit keine Einzel- und Gruppenhygienebelehrungen nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch und stellt somit auch keine Bescheinigungen (Hefte) aus. Mehr
Pressemitteilung vom 16.04.2021
Individuelle Schülerbeförderung im Lockdown
Ab Montag (19. April 2021) wird für Schülerinnen und Schüler in den Distanzunterricht gewechselt. Aus diesem Grund wird die individuelle Schülerbeförderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für Schülerinnen und Schüler mit Handicap ab dem 19. April 2021 bis zum Ende des Lockdowns eingestellt. Dies teilt das Schulverwaltungsamt mit. Mehr
Pressemitteilung vom 14.04.2021
Rostocker Schulen ab Montag im Distanzunterricht
Der Unterricht an den allgemeinbildenden Schulen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erfolgt ab Montag, 19. April 2021, ausschließlich in Form des Distanzunterrichtes. Das hat Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen in Abstimmung mit den Senatoren und auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes und der Schul-Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern festgelegt. Mehr
Pressemitteilung vom 14.04.2021
Testangebot für Kitakinder ermöglichen
Um den Kita- und Krippenkindern und ihren Eltern in der Hanse- und Universitätsstadt einen SARS-CoV-2-Test anzubieten, soll das an Rostocker Schulen bereits seit Anfang März erprobte PCR-Testangebot, das durch die Unterstützung der Biotech-Firma CENTOGENE ermöglicht wird, auf Kindertagesstätten ausgeweitet werden. Mehr
Pressemitteilung vom 12.04.2021
OB Claus Ruhe Madsen: Testmöglichkeiten nutzen, um weiter ansteigende Infektionszahlen zu verhindern
„Während der heutigen Verwaltungsstabssitzung hat das Gesundheitsamt bestätigt, dass die Infektionsherde derzeit dennoch nachverfolgt werden können. Wir wollen den Weg unseres Rostocker Piloten weitergehen, aber wir können nicht ignorieren, dass auch in unserer Stadt die Infektionszahlen steigen und die Auslastung der Kliniken und Intensivbetten zunimmt“, so der Oberbürgermeister. Mehr
Pressemitteilung vom 09.04.2021
Testpflicht gilt ab 10. April auch in Rostock
Auch in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gilt ab Sonnabend, 10. April 2021, die Pflicht, vor der Nutzung zahlreicher Einkaufs- und Dienstleistungsangebote eine Bescheinigung über ein tagesaktuelles negatives Schnelltest-Ergebnis vorzulegen. Das schreibt die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern in ihrer aktuellen Fassung vor. Mehr
Pressemitteilung vom 21.03.2021
OB Claus Ruhe Madsen fordert mehr Corona-Hilfen und schnellen Bürokratieabbau
Vor der nächsten Bund-Länder-Konferenz am 22. März 2021 fordert Rostocks Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen von der Bundes- und der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns mehr Hilfen für alle vom Lockdown Betroffene. „Öffnungen und Schließungen sind ein schwerer Prozess, aber es darf nicht sein, dass einzelne Unternehmen oder Menschen die Folgen der Pandemie allein tragen müssen." Mehr
Pressemitteilung vom 26.02.2021
Kommunaler Härtefallfonds in Rostock eingerichtet
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat einen kommunalen Härtefallfonds zur Unterstützung derer eingerichtet, die durch die Covid-19-Pandemie nachhaltig in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt werden. Mehr
Pressemitteilung vom 26.02.2021
Wir alle sind Gesundheitsamt: Mit der luca-App
„Nur wenn wir im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 schnell und umfassend unsere Kontakte weitergeben, können wir die Ausbreitung des Virus wirksam stoppen. Dabei hilft uns in Rostock ab sofort die luca-App“, so Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen. Mehr
Pressemitteilung vom 26.02.2021
Schankbetrieb soll auf Sonderflächen ermöglicht werden - Gastronomiebetriebe in der Kröpeliner-Tor–Vorstadt, Stadtmitte und in Warnemünde werden unterstützt
Die Hanse- und Universitätsstadt bietet Gastronomiebetrieben die Möglichkeit, vom 1. April bis 31. Oktober 2021 zusätzliche Flächen im Verkehrsraum zu nutzen, um Tische, Stühle und gastliches Zubehör aufzustellen. Anträge sind schriftlich und formlos bis 19. März 2021 an den Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau zu stellen, E-Mail: umweltundbausenator@rostock.de, um in der Regel einen Bescheid bis zum 1. April 2021 gewährleisten zu können. Mehr