13.09.2018

Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Jugendliche, die eine Berufstätigkeit/Lehrausbildung beginnen, dürfen nur beschäftigt werden, wenn eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat.

 

Diese Untersuchung wird von niedergelassenen Kinderärzten, Hausärzten oder Ärzt_innen des Gesundheitsamtes durchgeführt.

Voraussetzung ist ein Formular, das Sie im für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt bekommen.

Hinweise: Erst nach Erhalt dieses Formulars, ist es möglich, einen Termin für eine ärztliche Untersuchung zu vereinbaren.

Erforderliche Unterlagen:

- o.g. Formulare (Berechtigungsschein und Elternfragebogen)
- Impfausweis

Link zum Jugendarbeitsschutzgesetz