13.09.2018
Jugendliche, die eine Berufstätigkeit/Lehrausbildung beginnen, dürfen nur beschäftigt werden, wenn eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat.
Diese Untersuchung wird von niedergelassenen Kinderärzten, Hausärzten oder Ärzt_innen des Gesundheitsamtes durchgeführt.
Voraussetzung ist ein Formular, das Sie im für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt bekommen.
Hinweise: Erst nach Erhalt dieses Formulars, ist es möglich, einen
Termin für eine ärztliche Untersuchung zu vereinbaren.
Erforderliche Unterlagen:
- o.g. Formulare (Berechtigungsschein und Elternfragebogen)
- Impfausweis
Link zum Jugendarbeitsschutzgesetz